Sicherungseigentümer | Pfandrechtsgläubiger

Beratung Sicherungseigentümer / Pfandrechtsgläubiger

 
 

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Beratung Sicherungseigentümer / Pfandrechtsgläubiger

Als Gläubiger ist man im Insolvenzverfahren bezüglich des Vermögens seines Kunden eingeschränkt in den Möglichkeiten der Durchsetzung seiner Ansprüche.

Dies gilt in besonderem Maße für diejenigen Gläubiger, die sich Sicherungseigentum oder ein Pfandrecht an den Gegenständen des Schuldners verschafft haben.

Pfandrecht | Sicherungseigentum

Hier gibt es eine Reihe von schwierigen Fragen, wann ein entsprechendes Pfandrecht bzw. ein Sicherungseigentum entstanden ist und ob es noch angesichts des laufenden Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden kann.

Ein Vermieter als Gläubiger hat beispielsweise ein Interesse daran, die Mieträumlichkeiten des insolventen Unternehmers möglichst schnell anderweitig zu vermieten. Hier besteht das Risiko angesichts obergerichtlicher Rechtsprechung, dass er bei Überlassung an einen Rechtsnachfolger sein Pfandrecht an in den Räumlichkeiten befindlichen Anlagegütern des Insolvenzschuldners verliert.

Vermieterpfandrecht | Rechtsverluste vermeiden

Bei der Durchsetzung des Vermieterpfandrechtes ist heutzutage anwaltliche Beratung ratsam, um Rechtsverluste zu vermeiden und die optimale Durchsetzung seiner Sicherungsrechte zu gewährleisten.

Sofern ein Gläubiger sich kurzfristig vor der Insolvenz Sicherungseigentum hat einräumen lassen, besteht das Risiko, dass der Insolvenzverwalter die Sicherheitenbestellung anficht, und damit der Gläubiger kaum noch Möglichkeiten hat, seine Ansprüche durchzusetzen.

Optimale Sicherheitenbestellung

Auf Grund langjähriger Erfahrung mit Insolvenzverfahren können wir hier unsere Mandanten optimal bei der Wahrung ihrer Interessen vertreten. Bereits im Vorfeld ist es ratsam, sich bei der Sicherheitenbestellung anwaltlichen Rat einzuholen.

Im laufenden Insolvenzverfahren haben Sicherungseigentümer und Pfandrechtsgläubiger eine bevorrechtigte Stellung. Um keinen Rechtsverlust oder wirtschaftlichen Nachteil zu erleiden, ist bei der Geltendmachung der Rechte im Insolvenzverfahren regelmäßig anwaltliche Beratung angezeigt.

Unsere Kanzlei wird regelmäßig von den Insolvenzgerichten mit Unternehmensinsolvenzen betraut und kann daher optimal Ihre rechtlichen Interessen vertreten.

Sofern Sie keine Sicherungsrechte - wie Sicherungseigentum und Pfandrechte - haben, vertreten wir Gläubiger auch allgemein bei der Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren und bei der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter.

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Wir reagieren schnellst möglich.

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