Sanierungsberatung

Sanierungsberatung Rechtsanwalt Dr. Bien

 
 

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Sanierungsberatung Dr. Bien

Je früher ein Unternehmer Fehlentwicklungen in seiner Unternehmung erkennt, desto besser sind die Möglichkeiten, eine negative Entwicklung in der Zukunft zu vermeiden und das Unternehmen marktfähig und gewinnbringend zu halten.

Optimal ist es, wenn der Unternehmer bereits in einer Strategiekrise (der Unternehmer hat sein Unternehmen nicht optimal an die Marktsituation angepasst) gegensteuert.

Sobald eine Liquiditätskrise erreicht ist, sind meistens umfangreichere Maßnahmen nötig. Wir unterstützen den Unternehmer bei den nachfolgenden grundlegenden Sanierungsansätzen:

Sanierungsberatung: übertragende Sanierung

Soweit ein Unternehmen sich bereits derart in einer Krise befindet, dass die Handlungsfähigkeit des Unternehmers eingeschränkt wird, sind meist umfangreichere Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Hiezu zählt die Übertragung des Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger und die Marktfähigkeit des Unternehmens wieder hezustellen. Wir begleiten den Unternehmer juristisch bei der Umsetzung einer derartigen übertragenden Sanierung, die typischerweise entweder im vorläufigen Insolvenzverfahren oder am Anfang eines endgültigen Insolvenzverfahrens durchgeführt wird.

Die übertragende Sanierung zählt zu den häufigsten Sanierungsformen und ermöglicht einen schuldenfreien Neustart.

Sanierungsberatung: Insolvenzplan

Soweit die Insolvenzschuldnerin in wirtschaftlicher Schieflage ist, aber über genug wirtschaftliches Potential -insbesondere in der Zukunft- verfügt, bietet sich im Einzelfall auch ein Insolvenzplan an, mit dem dann der Rechtsträger selbst saniert wird und ein Schuldenerlass in der Größenordnung von 60% bis 70% durchaus möglich ist.

Insbesondere bei Unternehmen, die besondere behördliche Genehmigungen oder Sonderstellung auf dem Markt haben, ist dies ein bevorzugtes Sanierungsmittel.

Sanierungsberatung:
Beratung bei der Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter

Sofern das Unternehmen sich bereits in einem Insolvenzverfahren befindet, gilt es unbedingt die richtigen Weichenstellungen im Verfahren vorzunehmen und Rechte auch im Insolvenzverfahren für den Unternehmer zu wahren.

Dies bedingt in jedem Fall eine kompetente Rechtsberatung, die wir unseren Mandanten auf Grund unserer langjährigen Erfahrung sowohl als Insolvenzverwalter selbst wie auch als Berater bieten können.

Insgesamt können Sie bei uns allerdings nicht nur fachliche Kompetenz erwarten, sondern auch persönliches Verständnis für die schwierige Situation, in dem sich ein Unternehmer in der Krise befindet.

Rufen Sie uns an: 02381-92420-0

Oder schreiben Sie uns.
Wir reagieren schnellst möglich.

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