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Sie wurden gekündigt?
Sie wurden abgemahnt?
Dann ist schnelles Handeln wichtig!
Wir helfen Ihnen Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder verhandeln für Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Beendigung zu Ihren Bedingungen. Insbesondere beraten wir Sie als auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei bei insolvenzbedingten Kündigungen.
Wir verhandeln für Sie besonders unter folgenden Aspekten:
Bereits schon beim Abschluss von Arbeitsverträgen sollte anwaltlicher Rat im Einzelfall hinzugezogen werden, um die Wirksamkeit verschiedener Klauseln in Ihrem Sinne abzuklären.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Ihrer Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wir ermöglichen Ihnen kurzfristig einen Termin bei uns!
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Verhandlungsstärke bei Fragen zu
Unsere Kanzlei bietet auch im Arbeitsrecht kostenlose Ersttermine für eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung an.
Rufen Sie uns einfach an: 02381-92420-0
Oder schreiben Sie uns.
Wir reagieren schnellst möglich.
Die Justiz NRW unterstützt Sie ebenfalls mit offiziellen Informationen. Diese Informationen zu wichtigen Themen im Arbeitsrecht stellen wir Ihnen hier gern zur Verfügung.
Weiter führende Links:
Der allgemeine Kündigungsschutz: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Unterschiede von fristloser und ordentlicher Kündigung
Infos zur gesetzlichen Kündigungsfrist
Die Arten von Kündigungsschutz
Wirksamkeit mündlicher Kündigungen
Frist von ArbeitnehmerInnen, will man sich gegen eine Kündigung wehren
Klagen vor dem Arbeitsgericht: so funktioniert es