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02381-92420-0
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Sie sind Mieter eines privat genutzten Mietobjektes oder einer gewerblich genutzten Immobile.
Wir beraten Sie, klären Fragen und lösen Probleme - wir helfen Ihnen.
Diese und andere Mängel müssen Ihrem Vermieter gemeldet werden, damit dieser den Mangel beheben kann.
Mängel müssen dem Vermieter gemeldet werden, damit dieser den Mangel beheben kann. Bei Nichtanzeige eines Mangels können Sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen.
Sind Sie sich nicht sicher, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kurzfristig und kompetent.
Selbstverständlich haben Sie als Mieter verschiedene Rechte und der Vermieter selbstverständlich klare Pflichten.
Bei einem Mietmangel stehen Ihnen unterschiedliche Rechte zu, einige sind vielen Mietern jedoch nicht bekannt. Ihre Rechte und Möglichkeiten damit lassen sich nicht in einem Satz beschreiben, denn Sie sind von der jeweiligen, Ihrer persönlichen Situation abhängig. Ihre Rechte zeigen wir Ihnen gern auf.
Nutzen Sie doch unser kostenloses Erst-Beratungsgespräch.
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Oder schreiben Sie uns.
Wir reagieren schnellst möglich.