Gläubigerberatung

Gläubigerberatung Rechtsanwalt Dr. Bien

 
 

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Gläubigerberatung

Sie sind Gläubiger in einem Insolvenzverfahren und benötigen anwaltliche Unterstützung in der Geltendmachung Ihrer Forderung.

Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner. Unsere Kanzlei ist bereits seit Jahren erfolgreich mit der Geltendmachung sowie Prüfung von Gläubigerforderungen im Insolvenzverfahren vertraut.

Geltendmachung von Forderungen | Gläubigerberatung

Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter und machen Ihre Forderung zur Insolvenztabelle geltend.

Sollten Sie bereits Ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, aber diese wurde nicht festgestellt. Dann können Sie diese im Wege einer Feststellungsklage gegenüber dem Insolvenzverwalter feststellen lassen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir beraten Sie, wenn Sie als Mitglied eines Gläubigerausschusses im vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverfahren bestellt worden sind hinsichtlich Ihres Amtes und den damit verbundenen Aufgaben.

Mitglied Gläubigerausschuss | Gläubigerberatung

Als Mitglieder eines Gläubigerausschusses sind oftmals komplexe Sachverhalte unter insolvenzspezifischen Gesichtspunkten zu prüfen. In Ihrem Amt als Mitglied eines Gläubigerausschusses dürfen Sie nicht nur Ihr Anliegen in den Vordergrund stellen, sondern sind als Vertreter der Gläubigergesamtheit beauftragt worden.

Gerne beraten wir Sie auch, wenn Sie als Mitglied eines Gläubigerausschusses im vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverfahren bestellt worden sind hinsichtlich Ihres Amtes und den damit verbundenen Aufgaben.

Rufen Sie uns einfach an: 02381-92420-0

Oder schreiben Sie uns.
Wir reagieren schnellst möglich.

Gläubigerberatung | Formulare zur Forderungsanmeldung

Auch die Justiz NRW unterstützt Sie und stellt offizielle Informationen bereit. Diese Informationen in der Gläubigerberatung stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

InsO 5
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Gültig für Insolvenzverfahren, deren Eröffnung nach dem 30.06.2014 beantragt worden ist. Stand: 01.07.2014.
 
InsO 5a
Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Stand: 11.2018.

Gläubigerberatung | Hinweise für Gläubiger

Hinweise der IHK für Gläubiger zum Regelinsolvenzverfahren

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