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Im Bereich der Insolvenzverwaltung wird Herr Rechtsanwalt Dr. Bien schwerpunktmäßig in den Bezirken des
und zudem in den Bezirken des
regelmäßig als
bestellt.
Möchte ein Unternehmen, welchem die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits vorliegt, einen vorläufigen Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht "mitbringen", gibt es einige Vorgaben zu beachten.
Weiterhin wird Herr Rechtsanwalt Dr. Bien in folgenden Bezirken als Zwangsverwalter gerichtlich eingesetzt:
Im Bereich des Insolvenzrechts beraten wir insbesondere Insolvenz geschädigte Gläubiger sowie Firmen bei der Gründung von Fortführungs- und Auffanggesellschaften.
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Wir reagieren schnellst möglich.