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News der Kanzlei Dr. Bien
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Ist ein Unternehmen überschuldet bzw. zahlungsunfähig und kann in absehbarer Zeit seine Verbindlichkeiten nicht bedienen, dann ist der Geschäftsführer verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht zustellen.
Aufgrund von der Corona-Pandemie bedroht dies nun viele Unternehmen, um eine regelrechte Flut von Insolvenzen zu verhindern, wurde die Insolvenzantragspflicht gem. § 1 COVInsAG unter den nachfolgenden Voraussetzungen ausgesetzt: